Aufsicht bestätigt die Rechtsauffassung der SPD-Fraktion

Von Wolfgang Stehmer, Fraktionsvorsitzender

Die SPD beanstandete in November 2019, dass die Kasse für Gemeinderäte für andere (Dritte) genutzt wird. Dies sind der Bürgermeister und die Spitzen der Verwaltung und gelegentlich deren Partner/innen. „Nach § 42 Beamtenstatusgesetz ist den Beamten jede Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen auf Ihr Amt grundsätzlich verboten, Ausnahmen unterliegen einem Zustimmungsvorbehalt des jeweiligen Dienstherrn. Für Bürgermeister sind Zuwendungen bis zu einem Wert von 150 € genehmigungsfrei“ (Auszug aus einer E-Mail des Landratsamtes Ludwigsburg vom 27.02.2020). Das Landratsamt bestätigt damit – was bisher von der Gemeindeverwaltung stets verneint wurde – dass es sich bei den Einladungen des Gemeinderats um Geschenke an den Bürgermeister und die Amtsleiter handelt. Es stellt auch klar, dass Geschenke eigentlich erst angenommen werden dürfen, wenn sie vorab genehmigt sind. Mit dem nachgeschobenen Schreiben des Landratsamtes genehmigt die Aufsicht dem Bürgermeister nachträglich die Geschenkannahme, ohne den wirtschaftlichen Wert zu beziffern. In einem Jahr mit Weihnachtsessen und Ausflug mit Ehepartner liegt dieser in der Regel über 150 Euro. Bis zur Genehmigung am 27. Februar 2020 war sie in jedem Fall eine unzulässige Vorteilsannahme! Ob der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter für seine Verwaltungsmitarbeiter eine solche Geschenkannahme genehmigt hat, ist uns bisher nicht bekannt. Lediglich das Landratsamt hat mitgeteilt, dass sie diese nicht beanstanden würde. Die Feststellung der SPD war daher korrekt.

Allerdings geht das Landratsamt in seiner E-Mail, wie auch die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrer Stellungnahme vom 14.01.2020 davon aus, dass der Gemeinderat den „Geschenken“ zugestimmt hat. Die Zustimmung wurde allenfalls unterstellt, aber nie explizit ausgesprochen und wäre pauschal auch rechtlich zweifelhaft. Zumindest die Gemeinderäte, die nach 2012 in den Gemeinderat gewählt wurden, wussten nichts darüber, was mit ihrer „freiwilligen Einzahlung“ gemacht wird – erst die Kassenprüfung brachte es an den Tag. Die E-Mail des Landratsamtes ist damit ein wertloser Versuch, rechtlich Zweifelhaftes für die Öffentlichkeit zu schönen!

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