Zur unzulässigen Änderung der GemO: Versuch einer organisierten Rechtswidrigkeit im Hemminger Rat?

Rote Karte für Rechtsbeugung und Unwahrheiten in der Politik

Hemmingen. GR-Sitzung vom 08.02.22. Die SPD hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass diese Änderung der Geschäftsordnung, dass einzelne Räte/ -innen die Tagesordnung beeinflussen können unzulässig ist (s. Bericht zuvor). Die Ratsmehrheit hatte sich aber wissentlich hierüber hinweggesetzt. Es ist sehr erfreulich, dass die Aufsicht diesen Beschluss nun einsammeln lässt. Die Gesetze und Verordnungen gelten eben auch in Hemmingen. Um es hier Klarzustellen: Es handelt sich um eine wichtige, demokratische Spielregel.

Nachdem der Rat und der BM vorher auf die Unzulässigkeit hingewiesen wurde ist dies ein peinlicher Vorgang.

Zum Formalen: Der BM legt die Tagesordnung fest, soweit sie nicht von Fraktionen oder Gruppen durch Anträge mitgestaltet werden. Er hat dabei die Pflicht die Verantwortung für diese, seine Punkte und deren Beratung zu übernehmen.

Sein Angebot zur Lösung: Er übernimmt die von einzelnen Räten gestellten TOP-Wünsche als eigene. Eine Lösung, die der Rechtslage entspricht. Dieses Wissen im Vorfeld des 07.12.21 hätte die aufsichtsrechtliche Peinlichkeit erspart.

Aber es geht noch peinlicher: Vorne dran die FDP-Frau von Rothberg, der Rat und Architekt Haspel und weitere Ratsmitglieder. Im Einzelnen:

Zum letztjährigen Haushalt galt die heute als Verwaltungsfehler erkannte Notwendigkeit, dass zur Antragstellung für fraktionslose Räte die Unterstützung von zwei weiteren Räten erforderlich waren. Die Ratsfrau von Rotberg beschuldigt nun die SPD, dass diese Sie im Wissen um die Rechtswidrigkeit bei Anträgen unterstützte. Seltsam: Den Fehler hat der Bürgermeister gemacht – den kritisiert sie aber nicht. Dazu ist diese Unterstellung völlig haltlos, denn die SPD selbst ist eine Fraktion und hat sich nicht mit dieser Sache beschäftigt. Frau von Rotberg verkündet hier im Amt offensichtlich die Unwahrheit und zeigt sich damit als Gemeinderätin ungeeignet.

In der gleichen Liga ist der GR und Architekt Haspel anzutreffen. Mit dem Bekenntnis selbst die (Verkehrs-) Gesetze (mutwillig?) nicht einzuhalten, begründete er warum er weiter an der rechtswidrigen Satzungsänderung festhalten will. Weitere vier Ratsmitglieder schlossen sich der Meinung an.  Zwei enthielten sich und sind damit auch nicht für die Beschlussaufhebung. Diese sieben Ratsmitglieder verstoßen damit gegen die Gemeindeordnung. Dort steht die Verpflichtung „Missstände in der Gemeindeverwaltung…“ beseitigen zu lassen. Sie setzen damit die seltsamen Meinungen zur Verwendung der „Freud- und Leidkasse“ und den Antikorruptionsregelungen des Landes fort. Auch diese sind damit für das Gemeinderats-Amt ungeeignet.

 

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