„Wir möchten Sie nunmehr darum bitten … ob Sie die im Schreiben des Elternbeirats vertretene Meinung teilen. Sofern wir … keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie unsere Stellungnahme teilen.“
Zu dieser Stellungnahme fordern die Bürgermeister des Schulträgers Glemstalschule dessen Lehrerkollegium auf. Vorausgegangen war ein Schriftwechsel zum Thema Entwicklung und aktueller Zustand der Schule. Die Situation selbst ist umstritten: Es gibt durch die Elternvertreter festgestellte Mängel an der Schule, ein bis vor kurzem heftiges Ablehnen der Verwaltungen (z.B. in den Sitzungen des GVV) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dies hat sich nunmehr dahingehend verändert, dass zumindest zögerlich geplant und kalkuliert wird. Projektiert sind nach eigenen Angaben Ausgaben von 16 Mio. in den Haushalten, bei einer Bauzeit von 72 Monaten (!). Wohl um diese Kalkulation einzuhalten wollte die CDU Hemmingen die Schule auf drei Züge begrenzen und lehnt die Gymnasiale Oberstufe ab. Auf Nachfrage waren aber Baukosten von ca. 30 Mio. als erforderlich in Rede.
Das geforderte Bekenntnis der Verwaltungen bedeutet daher, einseitig, wohl rechtswidrigen Aussagen zuzustimmen und sich gegen die Elternvertreter und die Schulleitung zu stellen.
„Ihre Rückmeldung dient uns zur Einschätzung der weiteren Vorgehensweise und der neuen Gespräche. … Der Schulträger hat die Zielsetzung der Deeskalation um den Ausbau zeitnah und in Einigkeit mit der Schulgemeinschaft umzusetzen.“
Was hat das zu bedeuten? Meinungen sammeln und dann sich einigen? Oder geht es um „Einigkeit“ die durch z.B. die Einschüchterung, Ausgrenzung, Spaltung des Kollegiums? Oder das Sammeln von Informationen um Mobbing betreiben zu können? Warum sonst wird gesammelt, wer anderer Meinung wie die Verwaltung ist? Und ist es eine nur leicht versteckte Drohung, sich zu beugen? Dann allerdings wären wir bereits im Bereich der Nötigung („Wer Menschen rechtswidrig durch…Drohung…zur Duldung nötigt“…Auszug aus § 240 StGB).
Ziel des Ganzen sind aber wohl tatsächlich die Elternvertreter und die Schulleitung. Motto: Wer eine eigene Meinung hat und diese vom Schulträger abweicht muss weg.
Den Elternvertretern wird permanent unterstellt, dass Sie die Unwahrheit sagen, selbst verbreitet man über eine willige Presse Fakenews („Um Deeskalation bemüht…“ eskalierend aber stets weiter, Elternvertreter sind schuld, dass die Anmeldungen zurückgehen) und schafft so Stimmung gegen die „Gegner“. Es wird aktuell berichtet, dass die Schulleitung seitens des Schulträgers nicht mehr zu Gesprächen hinzugezogen wird und Eltern die Schule ohne den Träger zeigen darf.. Der Leser kann nun selbst entscheiden ob hiermit eine Mobbingspirale begonnen hat
Nebenbei: Es besteht keine „Treuepflicht“ der Lehrer zum Schulträger, sie sind im Dienst- und Treueverhältnis zum Land Baden-Württemberg. Auch aus dieser Sicht ist die Abfrage und ein Aufzeichnen der Ergebnisse (Daten) ohne rechtlichen Hintergrund und vor dem Hintergrund von Datenschutzverordnungen rechtlich kritisch.
Dieses Vorgehen erinnert an die 60iger Jahre, so wurden damals Meinungen “eingeebnet“. Dem BM Lauxmann wird bekanntlich nachgesagt, dass er Ambitionen als Landrat hat. Mit diesen Aktionen hat sich das hoffentlich erledigt.
Michael Kogler
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