Eine Zensur findet nicht statt (Artikel 5 GG)

Kommentar von Michael Kogler

Als große Demokraten und Mandatsträger, die die Öffentlichkeit bereitwillig und vollständig informieren, haben sich die Hemminger Verwaltung und viele Fraktionen bisher nicht gezeigt. Im Gegenteil! Der Bürgermeister „informiert“ wann immer irgendwie möglich in nichtöffentlicher Sitzung und selbst dort nach Meinung engagierter Gemeinderäte unvollständig. Damit wird auch versucht, die Unterschiede der Meinungen der Gemeinderatsfraktionen intransparent zu machen.

Aktuelle Masche: Die Gemeinderäte erfahren, übrigens auf zweifelhaftem Niveau, Neuigkeiten aus der Tagespresse. Oder nur nach bohrenden Nachfragen der SPD Gemeinderäte. Oder auch dann nicht.

Wenn es bisher um Veröffentlichungen der SPD im Gemeindemitteilungsblatt ging, wurde bereits mehrmals die Rechtsanwaltskeule geschwungen. Meist wurde auf der Grundlage von Gefälligkeitsgutachten Teile von Veröffentlichungen verhindert. Die Parteifreunde des Bürgermeisters konnte aber gerne Grenzwürdiges veröffentlichen.

Jetzt wird diese Blockadepolitik noch übertroffen und vollends zur Zensur. Trotz eindeutiger Rechtslage und vergleichbaren Sachverhalten darf die überparteiliche, für jeden offene Bürgerinitiative „Hemmingen 2030“ nicht im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlichen. Unter Mitwirkung von CDU/FWV/FDP soll der Gemeindeentwicklungsprozess, den diese per Beschluss bekanntlich gestoppt haben, wohl für immer beerdigt werden. Überzeugter Mitgestalter dieser Maßnahme ist Bürgermeister Schäfer mit einem offensichtlich fehlerhaften, grotesken Rechtsgutachten.

Das offensichtliche Unrecht will die Gemeindeverwaltung in der nächsten Sitzung nun dadurch beheben, indem offene Bürgerinitiativen den Parteien gleichgestellt werden sollen. D.h. Einladungen werden abgedruckt, jedoch sonst nichts. Damit besteht das Gemeindeblatt weiter aus ausführlichsten Kirchennachrichten, egal wie klein die Gruppierung ist und Vereinsinformationen, aber keine mit politischen (=gesellschaftliche, wirtschaftlichen, sozialen) Inhalt..

Was wäre richtig? Es sollte veröffentlicht werden dürfen, wenn es um das Allgemeinwohl geht. Sei es kulturell, sei es „politisch“. Offene Bürgerinitiativen können dabei gute und zukunftsträchtige Diskussionen anstoßen.

 

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