Der Gemeinderat beschließt erstmals eine Geschäftsordnung.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Baustein unserer Demokratie. Die Entscheidungen trifft der Gemeinderat, der nur den Gesetzen und seinem Gewissen unterworfen ist (repräsentative Demokratie). Wer die Arbeit der Gemeinderäte kennt, weiß aber auch, dass es viele Wege gibt, wie Entscheidungen zustande kommen können. Daher braucht es Regeln, die nicht nur die Schlussabstimmung im Gemeinderat gewährleistet, sondern auch den demokratisch zulässigen Weg dahin. Dass die Spielräume, die uns die Gemeindeordnung lässt fair genutzt werden, gibt es eine Geschäftsordnung.
Erstmals will der Hemminger Gemeinderat in den nächsten Wochen eine solche beschließen. Sie war zwar schon bisher vorgeschrieben, CDU und Freie Wähler haben diese in sturer Machtherrlichkeit bisher verhindert, letztmals durch Gemeinderatsbeschluss am 9.7.2013. Auch heute noch stellen sie eine Geschäftsordnung als „sinnlos“ oder als „Humbug“ dar. Eine beispiellose Missachtung demokratischer Regeln. Dass sie diesmal damit nicht durchkommen liegt an einer Änderung der Gemeindeordnung im letzten Jahr, die zwingend Änderungen in der Geschäftsordnung verlangt. Ich kann jedoch nur etwas ändern, was schon besteht.
Was ändert sich mit einer Geschäftsordnung im Gemeinderat? Zu allererst sind die Antrags- Rede- und Informationsrechte jedes einzelnen Gemeinderats genau beschrieben. Diese müssen nicht mehr erkämpft werden. Auch kleine Fraktionen haben Rechte, die ihr die Mehrheit nicht nehmen kann. Der Ablauf einer Gemeinderatsitzung ist ebenfalls klar geregelt. Nicht der, der am lautesten schreit, hat das Recht zu reden, sondern der, der etwas zum Thema beitragen kann. Auch Geschäftsordnungsanträge gehören zum parlamentarischen Brauch. Ebenso zulässig sind persönliche Erklärungen von Gemeinderäten zur Sache. Geregelt ist auch, dass Anträge von Fraktionen zwingend auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung gesetzt werden müssen. Ein „Aussitzen“ von SPD-Anträgen ist dann nicht mehr zulässig. Wichtig für den Geschäftsablauf im Gemeinderat ist auch, dass Sitzungsprotokolle innerhalb eines Monats vorliegen müssen. Bisher musste teils mehrere Monate darauf gewartet werden. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind künftig auch in Hemmingen in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Demokratie erfordert Transparenz, die Einwohner haben ein Anrecht darauf.
Wolfgang Stehmer
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