Die Einnahmen der Gemeinde

Von Wolfgang Stehmer

Die Landtagswahl ist entschieden, mit Verlusten der Regierungsparteien im Bund der CDU und der SPD. Die Bürgerinnen und Bürger in Hemmingen sind offensichtlich unzufrieden mit der Selbstbedienungsmentalität vieler Politiker und den widersprüchlichen Entscheidungen aus Berlin. In Hemmingen ist die Sehnsucht nach permanentem Streit offensichtlich sehr hoch, wie das die als „Aktuelle Informationen“ getarnte Streitschrift der CDU kurz vor der Wahl zeigt. Da wir wohl noch einige Monate keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen können, möchte die SPD-Gemeinderatsfraktion in mehreren Beiträgen im Gemeindemitteilungsblatt ihre Sicht zur weiteren Entwicklung der Gemeinde und zu den grundsätzlichen Fragen für die kommunale Zukunft darstellen, um zur Versachlichung beizutragen. Im ersten Beitrag geht es um die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde Hemmingen.

Grundsätzlich finanziert sich eine Gemeinde in Baden-Württemberg durch Steuern, Abgaben, Zuschüsse des Landes/Bundes und Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Bei der Gewerbesteuer und bei der Grundsteuer hat die Gemeinde ein Hebesatzrecht und kann damit die Steuerlast erhöhen oder senken. In Hemmingen wurde die Gewerbesteuer letztmals im Jahr 2017 erhöht, die Grundsteuer B letztmals im Jahr 2018. Der kommunale Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer legt der Bund fest. Während die meisten Steuern kontinuierlich fließen, gibt es bei der Gewerbesteuer hohe Schwankungen. 2019 haben wir noch 7 Mio. Euro eingenommen, 2021 rechnet die Kämmerin – auch wegen Corona – mit nur noch 3 Mio. Euro. Dabei haben wir das Problem, dass die hohen Umlagezahlungen an den Landkreis und an die Region aus den Steuereinnahmen von vor zwei Jahren berechnet werden, diese aber im laufenden Jahr dramatisch sinken werden. Bei der Beurteilung des Haushaltes müssen daher mindestens zwei bis drei Jahre zusammen betrachtet werden, um ein realistisches Bild zu erhalten. Die SPD-Fraktion wendet sich dagegen, dass hohe Ausfälle bei der Gewerbesteuer durch Erhöhungen von Kindergartengebühren und Abgaben ausgeglichen werden. Meist erfolgt einer niedrigen Gewerbesteuereinnahme in zwei Jahren eine erhöhte Steuerzuweisung im Finanzausgleich.

Die Gemeindeordnung gibt den Grundsatz vor: Wer eine kommunale Leistung in Anspruch nimmt, soll auch die Kosten seines wirtschaftlichen Vorteils tragen. Sie schränkt aber gleichzeitig ein, dass die Höhe der Gebühren und Abgaben sozialstaatlich vertretbar sein müssen. Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass die Erhöhung der Kindergartengebühren von 9 % jährlich sozialstaatlich nicht vertretbar ist, zumal in Corona-Zeiten die Familien hohe wirtschaftliche Einbußen haben. Wir haben auch dagegen gestimmt, als der Gemeinderat eine Konzessionsabgabe für das Wasserwerk eingeführt und den Wasserpreis um 23 % angehoben hat, obwohl hohe Gewinne aus den Vorjahren den Abgabenzahlern nicht zurückgegeben wurden. Der von den Freien Wählern und der Mehrheit der CDU getragene Beschluss kann jedoch nicht dadurch ausgehebelt werden, dass dem Wirtschaftsplan für das Wasserwerk nicht zugestimmt wird, da über die Höhe des Wasserpreises nicht im Wirtschaftsplan entschieden wird. Der CDU steht es jedoch frei, geschlossen und zusammen mit der SPD den Erhöhungsbeschluss wieder zurückzunehmen, sobald dies rechtlich möglich ist.

Letztendlich ist es immer wieder eine Abwägung, ob Änderungen im Steuerhebesatz oder bei den Gebühren und Abgaben den Steuer- und Gebührenzahlern zugemutet werden kann. Dabei müssen wir auch stets die aus früheren Überschüssen angesammelten Rücklagen- und Festgeldbestände im Blick haben. Derzeit hat die Gemeinde Hemmingen rd. 17,8 Mio. Euro bei Banken und Kreditinstituten angelegt. Diese sind noch nicht alle für künftige Aufgaben verplant.

Wolfgang Stehmer

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