Die SPD hat am 27. Juli 2020 beantragt, den Gemeinderatsbeschluss zur Essensgeldpauschale dahingehend zu ändern, dass die Monatspauschale nur für Teilnehmer angewandt wird, die regelmäßig an fünf Tagen am Essen teilnahmen. Hintergrund des Antrags waren massive Beschwerden von Eltern, deren Kinder nur drei Tage in der Woche am Mittagessen teilnehmen und die gleiche Gebühr zahlen mussten, wie die Eltern, deren Kinder an allen Tagen Essen erhalten. Wir sahen dadurch auch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt.
Dem SPD-Antrag hat sich die Verwaltung mittlerweile angeschlossen und eine preislich abgestufte Monatspauschale für 3 Essen in der Woche vorgeschlagen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.09.2020 haben wir diesem Vorschlag zugestimmt. Er bringt für die Eltern, deren Kinder nur 3 Essen in der Woche einnehmen, eine Ermäßigung von 26 Euro im Monat.
Ralf Horwath