Die kommunal wichtigste Entscheidung für alle Eigentümer/-innen und meist auch für die Mieter-innen dieses Jahres steht in den nächsten Tagen an: Der Steuer(hebe)-satz Grundsteuer B. Siehe hierzu auch die Print-RASPEL Dieser ist in Hemmingen derzeit 340/100. Hier ein paar Berechnungsbeispiele für typische Werte in Hemmingen. Die Berechnung mit dem aktuellen Hebesatz spiegelt ihre bisherige Grundsteuer aber nicht – es liegt ein anderer Grundstückswert zu Grunde. Die Berechnung soll zeigen, was passiert wenn nicht abgesenkt wird. Die Gemeinde wird wohl ein mehrfaches an Steuereinnahmen in diesem Bereich haben. Und es gibt Meldungen aus einigen Städten und Gemeinden, dass diese ihre bisherigen Sätze noch dazu erhöhen wollen. Die Hemminger Verwaltung schweigt dazu bisher. Nach den jährlichen Rechnungsabschlüssen ist eine Steuererhöhung auch nicht erforderlich – es bleibt genügend „Bares“ übrig. In einem Berechnungsmodell des Landes das die Steuerneutralität für die Kommune ergen würde, sind die Werte von Hemmingen zwischen 180 und 200. Und das wären die jährlichen Steuerbelastungen:
340/alt | 180/ | 200/ | ||
3,4 | 1,8 | 2 | ||
Eigentumswohnung | 88 | 299,2 | 158,4 | 176 |
Reihenhaus | 106 | 360,4 | 190,8 | 212 |
Haus | 360 | 1224 | 648 | 720 |
Steuerneutralität für die Grundstückbesitzer heißt das aber nicht. Wenn Sie die Auswirkungen selbst ausrechnen wollen, dann entnehmen Sie dem Finanzamtsbescheid „ihren“ Steuermessbetrag und multiplizieren Sie ihn mit wahlweise 180 (evtl. neu) oder 200, dividieren Sie mit 100, dann vergleichen Sie dies mit Ihrer bisherigen Steuerforderung. Und das könnte dann ihre neue Steuerforderung sein.
Sozialpolitisch erfreulich wäre, wenn für bebaubare Grundstücke (Grundsteuer C) ebenfalls ein angemessener Hebesatz festgelegt wird. Dieser sollte aber höher sein als bei „B“ – nur so kann das Bebauen be-/gefördert werden!