Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Ein Beitrag von Elke Kogler, Fraktionsvorsitzende

Die SPD-Gemeinderatsfaktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung beantragt, den Flächennutzungsplan (FNP) Schwieberdingen-Hemmingen fortzuschreiben. Dafür sprechen drei wichtige Gründe:

  1. Der derzeit geltende Flächennutzungsplan wurde nach dreijähriger Vorberatung im Jahr 2005 beschlossen und genehmigt. Er hat einen Planungshorizont bis zum Jahr 2020. Erst einige Jahre später wurden von der Region Stuttgart ein neuer Regionalplan und ein neuer Regionalverkehrsplan beschlossen, die viele entwicklungspolitische Veränderungen im Bereich der Siedlungsentwicklung, der ausreichenden Versorgung mit preiswertem Wohnraum und der verträglichen Verkehrsmobilität angestoßen haben. Darauf müssen neue Antworten auch in Hemmingen gefunden werden.
  2. Die Diskussionen um die Wohnbebauung „Schöckinger Weg“ im Süden zeigen, dass Wohnbebauung nicht losgelöst von den Verkehrsproblemen unserer Gemeinde umgesetzt werden sollten. Andererseits ist es auch nicht zielführend, die Lösung von Verkehrsproblemen anzugehen, ohne zu wissen, in welchem Umfang und in welche Flächen sich die Gemeinde in den nächsten 20 Jahren entwickeln soll. Daher ist es dringend notwendig, die derzeitige Flächennutzungsplanung grundsätzlich zu überprüfen.
  3. Die Flächennutzungsplanung ist die entscheidende Ebene für die Formulierung gemeinsamer Vorstellungen mit Bürgerbeteilung von der künftigen Nutzung des Siedlungs- und Lebensraumes einer Gemeinde. Vorrangige Ziele sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, die Wohnbedürfnisse der Einwohner, die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, die Ortgestaltung und die Belange der Wirtschaft in einer sozial ausgewogenen Gemeinbedarfsstruktur. Seit dem Jahr 2005 hat sich bereits so viel verändert, dass wir neue Überlegungen und Ziele für unsere Gemeinde brauchen.

Die Gemeindeverwaltung will mit der Fortschreibung des bereits planerisch überholten FNP warten, bis Klarheit über die Einbeziehung des Interkommunalen Gewerbegebiets auf Gemarkung Schwieberdingen besteht. Dies bedeutet, dass wir einen neuen FNP nicht vor dem Jahr 2030 erwarten können. Dies widerspricht eindeutig dem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2005, der den Planungshorizont auf 2020 festlegte.

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